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2015 ist näher als man denkt!


Gesetzl. Pflicht zur Dichtheitsprüfung!

Rhein-Main-Zentrale ist zertifizierter Kessel Einbaupartner

Dichtheitsprüfungs- Pflicht in Hessen: Worauf Sie achten sollten

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite ...

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Wussten Sie schon, dass eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 besteht?

Schaubild zur Ermittlung der Frist zur Erfüllung der Pflicht zur Absolvierung einer Dichtheitsprüfung

Viele unserer Kunden wussten das nicht! Handeln Sie sofort und sichern Sie sich einen entscheidenden Preisvorteil.

Langsam spricht es sich herum: Spätestens ab 2016 müssen alle Immobilienbesitzer auf Anfrage umgehend nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Wie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) berichtet, gehen Kommunen davon aus, dass etwa 60 bis 70 Prozent der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken undicht sind und damit das Grundwasser verschmutzen können.

Darum wurde im § 61 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) künftig bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen festlegt. Mit Inkrafttreten des WHG zum 01.03.2010 treten die derzeit geltenden Landeswassergesetze in den Teilen vorerst außer Kraft, in denen sie dem WHG entgegen bzw. in Konkurrenz zu ihm stehen.

Es wird dabei kein Unterschied zwischen öffentlichen Netzen, gewerblichen Anlagen oder privaten Grundstücksentwässerungen mit rein häuslichem Abwasser gemacht. Mit Inkrafttreten des neuen WHG bedeutet dies, dass es erstmals eine bundesweit unterschiedslos geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung auch von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gibt.

Entscheidend ist für private Grundstückseigentümer das WHG in Verbindung mit DIN 1986-30.

Gemäß DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke", Teil 30 "Instandhaltung" in der aktuell geltenden Fassung von Februar 2003, ist bis spätestens 31. Dezember 2015 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen (inklusive Neubauten) und Schächte durchzuführen.

Im Übrigen entfällt im neuen WHG der alte § 18b, der die Grundpflichten der Betreiber von Abwasseranlagen konstituierte. Er wird durch einen weitgehend wortgleichen § 60 WHG ersetzt, der den Betrieb von Grundstücksentwässerungen - wie gehabt - an die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bindet.

Wissenswert: Auf die maroden Rohrsysteme haben auch die Gebäudeversicherer reagiert. Sie gehen dazu über, ältere Rohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis — nicht älter als 5 Jahre — vorgelegt wird. So der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einer ersten Stellungnahme.

Neben Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften oder Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, der Kommunen und die Versicherer in die Pflicht genommen, ihre Abwasserleitungen zu überprüfen und ggf. zu reparieren/sanieren.

Achtung Neubau-Eigentümer: Gemäß Entwässerungssatzung, VOB-C, DIN 1986 sind Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Achten Sie daher vor jeder Bauabnahme, dass Sie von der Baugesellschaft einen Dichtheitsnachweis erhalten. Gerade während der Gewährleistungsfrist (i.d.R 5 Jahre) bestitzt dieser große Relevanz.

Aktueller Hinweis aus der Politik: Handwerker-Arbeitsleistungen können ab dem 01.01.2009 jährlich bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden (bisher: 600 Euro).

Zügiges Handeln ist geboten, denn wer bis "5 vor 12" wartet, muss mit ausgebuchten Kapazitäten und erhöhten Preisen rechnen. Rufen Sie uns für eine erste unverbindliche GRATIS-Beratung unter der für Ihre Region gültigen Service-Nummer an.

Als Pioniere im Bereich Arbeiten an Abflussanlagen beratern wir unsere Kunden seit 1969.

Zertifizierung: Wir sind als sachkundiger Dienstleister auch bei der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) aufgeführt.

PDF Erfahren Sie hier mehr über die Fristen und Unterlassungsfolgen einer Dichtheitsprüfung

Weitere Informationen und Videos finden sie hier.

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