2015 ist näher als man denkt!
Gesetzl. Pflicht zur Dichtheitsprüfung!
Dichtheitsprüfungs- Pflicht in Hessen: Worauf Sie achten sollten
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Wussten Sie schon, dass eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 besteht?
Viele unserer Kunden wussten das nicht! Handeln Sie sofort und sichern Sie sich einen entscheidenden Preisvorteil.
Langsam spricht es sich herum: Spätestens ab 2016 müssen alle Immobilienbesitzer auf Anfrage umgehend nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Wie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) berichtet, gehen Kommunen davon aus, dass etwa 60 bis 70 Prozent der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken undicht sind und damit das Grundwasser verschmutzen können.
Darum wurde in der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986 Teil 30 festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasser- Leitungen vorliegen muss.
Auch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 18b WHG) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Wissenswert: Auf die maroden Rohrsysteme haben auch die Gebäudeversicherer reagiert. Sie gehen dazu über, ältere Rohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis — nicht älter als 5 Jahre — vorgelegt wird. So der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einer ersten Stellungnahme.
Neben Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften oder Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, der Kommunen und die Versicherer in die Pflicht genommen, ihre Abwasserleitungen zu überprüfen und ggf. zu reparieren/sanieren.
Achtung Neubau-Eigentümer: Gemäß Entwässerungssatzung, VOB-C, DIN 1986 sind Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Achten Sie daher vor jeder Bauabnahme, dass Sie von der Baugesellschaft einen Dichtheitsnachweis erhalten. Gerade während der Gewährleistungsfrist (i.d.R 5 Jahre) bestitzt dieser große Relevanz.
Aktueller Hinweis aus der Politik: Handwerker-Arbeitsleistungen können ab dem 01.01.2009 jährlich bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend gemacht werden (bisher: 600 Euro).
Zügiges Handeln ist geboten, denn wer bis "5 vor 12" wartet, muss mit ausgebuchten Kapazitäten und erhöhten Preisen rechnen. Rufen Sie uns für eine erste unverbindliche GRATIS-Beratung unter der für Ihre Region gültigen Service-Nummer an.
Als Pioniere im Bereich Arbeiten an Abflussanlagen beratern wir unsere Kunden seit 1969.
Zertifizierung: Wir sind als sachkundiger Dienstleister auch bei der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (STEB) aufgeführt.
Erfahren Sie hier mehr über die Fristen und Unterlassungsfolgen einer Dichtheitsprüfung



