Fit für die Zukunft: Generalinspektion von Fettabscheidern nach DWA-M 167-3

Redaktion: PR/Tanja Andres

Was ändert sich mit dem neuen DWA-Merkblatt zur Generalinspektion von Fettabscheidern?

 

Mit der Veröffentlichung des neuen DWA-Merkblatts M 167-3 im April 2025 wurden die Anforderungen an die Generalinspektion von Fettabscheideranlagen umfassend aktualisiert. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat damit ein praxisorientiertes Regelwerk vorgelegt, das Betreiber bei der Einhaltung technischer Standards unterstützt – aber auch stärker in die Verantwortung nimmt. Ziel ist es, die Betriebssicherheit von Abscheideranlage langfristig zu gewährleisten und negative Umweltauswirkungen durch Fehlfunktionen zu vermeiden. Doch was bedeutet die Veröffentlichung für Sie als Betreiber einer Fettabscheideranlage? Als Fachunternehmen für Generalinspektion und Wartung von Fettabscheidern haben wir uns mit den neuen Anforderungen beschäftigt, die uns als Prüfer genauso betreffen, wie Sie als Betreiber und erklären Ihnen welche Änderungen nun in Kraft treten.

Im Fokus des Merkblatts steht die systematische Überprüfung von Fettabscheideranlagen, bei der nun nicht nur der bauliche Zustand, sondern auch die technische Auslegung, die Nutzungssituation und die Wartungshistorie in die Bewertung miteinbezogen werden. Damit geht das neue Merkblatt deutlich über den bisherigen Prüfungsumfang hinaus.

Klarere Prüfkriterien und neue Anforderungen an Betreiber

 

Die grundlegende Pflicht zur Generalinspektion bleibt bestehen: Vor Inbetriebnahme und in Folge alle fünf Jahre muss eine zugelassene Fachkraft prüfen, ob die Abscheideranlage (noch) den geltenden Normen entspricht. Die Neuerungen des Merkblatts betreffen vor allem den Umfang der Prüfung und die Anforderungen an die Nachweisführung. Künftig ist nicht nur der Zustand der Abscheideranlage an sich zu bewerten, sondern auch die Betriebsbedingungen, die Bemessung der Anlage und etwaige Veränderungen im Zulaufbereich. Die Inspektion erfordert eine systematische Bewertung der Dichtheit und des baulichen Zustands – ergänzt durch eine umfassende Fotodokumentation.

Neu ist insbesondere die Einführung eines „gestaffelten“ Bewertungsschemas für festgestellte Mängel: Mängel müssen nun bestimmten Kategorien zugeordnet werden – von „unwesentlich“ bis „sofortige Maßnahme erforderlich“, was die Einschätzung des Handlungsbedarfs vereinheitlicht. Die Folge sind fundiertere Bewertungen und eine besser nachvollziehbare Grundlage für Behörden oder Entsorgungsunternehmen. Als Betreiber sind Sie damit stärker als bisher in der Pflicht, die technische Funktionsfähigkeit und Wartungssituation Ihrer Anlage nachzuweisen.

Durch die strukturierte Bewertung wird es künftig sowohl Betreibern als auch Aufsichtsbehörden erleichtert, das tatsächliche Risiko einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten.

Ebenfalls relevant ist die Erweiterung der Dokumentationspflichten: Neben den klassischen Prüfberichten und Skizzen wird nun eine umfassende Fotodokumentation verlangt, die den Zustand aller wesentlichen Bauteile belegt. Das betrifft auch bereits behobene Mängel oder durchgeführte Sanierungen. Als Betreiber müssen Sie zudem sicherstellen, dass sämtliche Unterlagen über die gesamte Betriebsdauer der Fettabscheideranlage hinweg verfügbar bleiben.

Fachgerechte Prüfung mit Abfluss-AS – Unsere Leistungen im Bereich Fettabscheiderprüfung

 

Als zertifiziertes Fachunternehmen bietet Abfluss-AS seit vielen Jahren die fachkundige Durchführung von Generalinspektionen für Fettabscheider gemäß DIN 4040-100 und jetzt auch nach den aktuellen Vorgaben des DWA-Merkblatts durch. Unsere Fachtechniker übernehmen die vollständige Beurteilung der baulichen, funktionalen und hydraulischen Aspekte der Anlage – vom Schlammfang über den Probenahmeschacht bis hin zu den Zulaufleitungen. Die Ergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und anschließend mit Ihnen als Betreiber besprochen. Bei festgestellten Mängeln geben wir Empfehlungen zur Behebung und bieten auf Wunsch eine Koordination benötigter Maßnahmen an – etwa Dichtheitsprüfungen, Reparaturen oder technische Umrüstungen.

Darüber hinaus prüfen wir auf Wunsch auch die Einhaltung weiterer Vorgaben, etwa aus Genehmigungsbescheiden oder kommunalen Entwässerungssatzungen.

Relevanz für Betriebe im Bereich Gastronomie, Lebensmittel und Gewerbe

 

Das neue DWA-Merkblatt gilt insbesondere für Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt – dazu zählen Restaurants, Großküchen, Metzgereien, Lebensmittelproduzenten oder Bäckereien ebenso wie gewerbliche Spülküchen oder Cateringunternehmen. Für viele dieser Betriebe ist die Einhaltung der Vorschriften eine Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb und nicht selten auch für die Verlängerung bestehender Betriebsgenehmigungen.

Jedoch gerade bei häufig wechselnden Mitarbeitenden oder im Fall von Standortumbauten kommt es vor, dass der Zustand der Abscheideranlage aus dem Blick gerät. Die neue Strukturierung der Prüfanforderungen kann helfen, Versäumnisse frühzeitig zu erkennen und den Betrieb langfristig rechtssicher aufzustellen. Unsere Erfahrung zeigt: Wer seine Generalinspektion frühzeitig plant, hat mehr Spielraum bei der Umsetzung etwaiger Mängelbeseitigungen – und verhindert unnötige Verzögerungen bei Kontrollen durch die Wasserbehörden. Abfluss-AS übernimmt nicht nur die Generalinspektion für Fettabscheider in Frankfurt/Rhein-Main oder Mannheim/Rhein-Neckar, auf Wunsch führen wir auch jährliche Kontrollen und Wartungen durch.

Das Merkblatt unterstreicht dabei die Bedeutung einer normkonformen Überprüfung von Fettabscheideranlagen. Als Betreiber erhalten Sie dadurch mehr Sicherheit im Umgang mit Auflagen, zeitgleich steigt aber auch der Druck, geltende Vorgaben konsequent umzusetzen. Wer seine Anlage regelmäßig und fachgerecht inspizieren lässt, beugt nicht nur behördlichen Beanstandungen vor, sondern schützt langfristig auch die eigenen Investitionen. Schäden im Kanalsystem, kostenintensive Stillstände oder Umweltbelastungen lassen sich vermeiden, wenn potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden.

Mit unseren qualifizierten Teams und der Erfahrung aus zahlreichen Prüfaufträgen für Fettabscheider u.a. in Mannheim unterstützen wir Sie als Betreiber dabei, Ihre gesetzliche Verantwortung zuverlässig zu erfüllen – von der ersten Begehung bis zur Übergabe der vollständigen Dokumentation.

Zukunftssichere Lösungen im Fokus – Nachhaltigkeit bei Fettabscheideranlagen

 

Mit dem neuen Merkblatt betont die DWA ebenfalls die Bedeutung nachhaltiger und wirtschaftlicher Lösungen für den Betrieb von Abscheideranlagen. Neben der regelmäßigen Wartung und Generalinspektion rückt die Frage nach einer zeitgemäßen Auslegung in den Vordergrund: Ist die Anlage auf die tatsächliche Belastung ausgelegt? Gibt es technische Alternativen? Welche Optimierungen sind möglich, um Betriebskosten zu senken oder Reinigungseffekte zu verbessern?

Auch diese Fragen greifen wir im Rahmen unserer Beratung auf. In vielen Fällen lassen sich durch gezielte technische Maßnahmen – etwa die Erneuerung von Zuläufen, der Einbau von Rückstausicherungen oder die Kombination mit einer Hebeanlage – langfristige Verbesserungen erzielen. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Lösungen, die nicht nur den aktuellen Normen entsprechen, sondern auch zukunftsfähig sind.

Haben Sie Fragen oder möchten gerne die Generalinspektion Ihrer Fettabscheideranlage beauftragen? Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen Ihr Anliegen!

Generalinspektion Von Fettabscheidern

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