Legen Sie bei Rohr- & Kanalsanierungen (offene Bauweise, Langliner, Kurzliner) Wert auf Qualität zu fairen Preisen? [1]
[2]Lesen Sie hier, wie kostspielige Grabungsarbeiten durch moderne Reparatursysteme vermieden werden können.
Ob Inliner oder Muffenreparatur — wir finden auch für Sie die richtige Lösung. Als älteste Abfluss-Rohrreinigungs-Firma in Deutschland haben wir durch unsere bewährten Techniken vielen Kunden Kosteneinsparungen bis zu 85% beschert.
Undichte Abwasser-Rohrverbindungen, Scherbenbildungen und Leitungs- Verschiebungen führen zu einer Verunreinigung unseres kostbaren Grundwassers. Außerdem besteht die Gefahr von Wurzeleinwüchsen, die bis zum Einsturz der Rohrleitungen führen können.
Nach Durchführung einer TV-Inspektion [3]können wir den Schaden in der Abwasserleitung genau feststellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die anschließende Reparatur einer Schadstelle konnte in der Vergangenheit nur durch kosten- und zeitintensives Aufgraben in der traditionellen offenen Bauweise durchgeführt werden.
Mittlerweile kann die Schadenbehebung aber auch in geschlossener Bauweise durch einsetzen von sog. Kurz- oder Langlinern ohne aufwendige Erdarbeiten erfolgen.
Diverse ökologische, ökonomische und technische Vorteile sprechen für den Einsatz von Kurz- und Langlinern:
- Herstellung der gesetzlich geforderten Dichtheit [4] (siehe auch §§ 324 ff. StGB)
- Verhinderung von Wurzeleinwuchs im reparierten Rohrbereich
- Verhinderung von Folgeschäden im Reparaturbereich
- So gut wie keine Baugruben
- Keine oder nur geringfügige Betriebsunterbrechung
- Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit
- Trotz minimaler Querschnittreduzierung gleichbleibende Leistungsfähigkeit der Abwasserleitung
Dennoch gibt es Situationen, in denen die offene Bauweise unvermeidbar ist.
Defekte Entwässerungs-Systeme, die sich nicht mehr durch die Kurz- oder Langliner-Technik reparieren lassen, müssen in der offenen Bauweise ausgetauscht werden. Das könnte in den folgenden Situationen der Fall sein:
- bei massiver Rohrverstopfung,
- bei Rohrschäden, hier insbesondere Rohrbrüche,
- bei schleichender Absackung der undichten Kanalverbindung.
Aktueller Hinweis aus der Politik: Handwerker-Arbeitsleistungen können ab dem 01.01.2009 jährlich bis zu 1.200 Euro [5] steuerlich geltend gemacht werden (bisher: 600 Euro).
Haben Sie generelle oder spezielle Fragen zu Ihrem Abwasser-System? Dann rufen Sie uns einfach umgehend unter der für Ihre Region gültigen Service-Nummer an. Als Pioniere in der Abfluss-Rohrreinigungs-Branche unterstützen wir Kunden nunmehr seit 40 Jahren mit unserem Fachwissen.
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